24/7 Notdienst: 01575/8280990

Das ist unser
Pflegedienst!

Der Pflegedienst ELBSTADT steht Ihnen und Ihren Angehörigen als verlässlicher Partner entlastend und unterstützend zur Seite.

Immer rundum
gut versorgt!

Unsere Pflege und Begleitung ermöglicht es Ihnen Kontakte zu knüpfen, Ihre täglich notwendige Pflege auch außer Haus sicher zu stellen und sie trägt zur Entlastung Ihrer Angehörigen bei.

Allgemeine Leistungen
  • Für alle Pflegegrade/Demenz
  • Beratung und Begleitung
  • Psychosoziale Betreuung orientiert an Ihrer Biographie
  • Grund- und Behandlungspflege
Wie wir arbeiten
  • Umfassendes, persönliches Aufnahmegespräch
  • Enge Zusammenarbeit mit Ihrer Familie und allen eingebundenen Partnern
  • Kostenbewusste Optimierung des von Ihnen benötigten und/oder gewünschten Programms
  • Individuelle Einarbeitung eines/r speziell für Sie ausgewählten Mitarbeiters/Mitarbeiterin
  • Organisation und Koordination aller ergänzenden Service-Leistungen
  • Laufende fachliche und persönliche Qualifizierung unserer Mitarbeiter
  • Wir nehmen uns Zeit für Sie!
Erstgespräch

Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung. Das Erstgespräch kann in einem Krankenhaus oder zu Hause erfolgen. Wir erstellen unverbindlich einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Ihrem Pflegegrad / Pflegestufe.

Betreuungsangebot
  • Begleitung bei allen Aktivitäten des Lebens
  • Sollten Sie einen Termin beim Hausarzt oder Facharzt in einem Krankenhaus haben, werden wir Sie gerne dorthin begleiten und unterstützen. Ebenso bei Ihren Einkäufen.
  • Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
  • Betreuung bei Krankenhausaufenthalten
  • Wir kommen auch stundenweise zur Betreuung ins Altenheim.
  • Nach § 45 können wir stundenweise Betreuungen mit den Pflegekassen abrechnen.

Da dies meist eine Kostenfrage ist, beraten wir Sie gerne individuell und erstellen gemeinsam einen Kostenvoranschlag.

Grundpflege SGB XI

Wir bieten diese Leistungen der Grundpflege nach SGB XI an und können diese im Rahmen von Pflegesachleistungen über das Pflegegeld abrechnen.

Hierzu gehören Tätigkeiten wie z.B.:

  • Körperpflege
  • Duschen und Baden
  • Hilfe zur Ausscheidung
  • Mobilisation, usw.
Behandlungspflege SGB V

Wir bieten diese Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V an und können diese nach Verordnung Ihres Arztes mit allen Krankenkassen abrechnen.

Hierzu gehören Tätigkeiten wie z.B.:

  • Medikamentengabe
  • Wundverbände
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, usw.
Verhinderungspflege SGB XI (Ersatzpflege)

Diese Geldleistung der Pflegekasse richtet sich nicht nach dem Pflegegrad/Pflegestufe. Sollten Sie sich als pflegende Angehörige einmal eine Auszeit stundenweise oder urlaubsbedingt gönnen, steht Ihnen pro Jahr ein Geldbetrag von 1612 € im Jahr zu.

Mit diesem Geld, können Sie einen Pflegedienst beauftragen, Sie zu entlasten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.

Gründe für die Inanspruchnahme können sein: Urlaub, Krankheit, Rehamaßnahmen, aber auch ein Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurs usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es muss eine Pflegegrad/Pflegestufe vorliegen (mindestens 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz) bzw. ab 01.01.2017 muss mindestens der Pflegegrad vorliegen.
  • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung des Pflegegrades/Pflegestufe gleichgesetzt (tritt ein erneuter Fall ein, der eine Verhinderungspflege erfordert, entfällt die sechsmonatige Wartezeit).
Beratungseinsätze SGB XI §37

Pflegedienste führen Beratungseinsätze nach § 37 ABS. 3 SGB XI durch, bei Pflegebedürftigen, die von Pflegekassen Pflegegeld beziehen. Die Pflegekassen möchten durch diese Einsätze sicherstellen, dass die Pflege in der Häuslichkeit gewährleistet ist.

Bei der Pflegestufe I und II findet dies halbjährlich, bei der Pflegestufe III quartalsmäßig statt.

Die Klienten, Angehörige bzw. die Pflegeperson muss einen Termin mit einem Pflegedienst vereinbaren, da die Pflegekassen beim Versäumen das Pflegegeld streichen.

Hauswirtschaft

Sie haben die Möglichkeit Unterstützung und Hilfe bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung über die Pflegekasse anzufordern, oder als Selbstzahler Unterstützung zu buchen.

Wir kümmern uns um:

  • Putzen
  • Staub wischen
  • Saugen
  • Kochen
  • Einkaufen
  • Wäsche waschen
  • Bett beziehen
  • Müll entsorgen
  • Blumen gießen, u.v.m.
Hausnotruf

Wir arbeiten mit dem Malteser und dem Roten Kreuz zusammen.

Das Hausnotrufgerät wird über das Telefon mit angeschlossen und hat eine Gegensprechtaste. Es kann auch über ein Armband oder eine Halskette getragen werden, so dass es jederzeit griffbereit ist.

Wenn Sie Fragen rund um die Pflege und Betreuung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Tel: 0391 / 40 59 81 82 oder E-Mail: info@pflege-elbstadt.de

Wir freuen uns auf
Ihre Anfrage!

Wenn Sie Fragen rund um die Pflege und Betreuung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!